NAJU-Position zur Biologischen Vielfalt

Definition und Bedeutung für die NAJU

Der Begriff „Biologische Vielfalt“ wurde von der UN-Biodiversitätskonvention (CBD) als aus drei Teilen bestehend definiert: Vielfalt der Arten, Vielfalt der Ökosysteme und genetische Vielfalt. Bio-logische Vielfalt spielt in alle Bereiche des täglichen Lebens hinein, von der Ernährung bis hin zum Erholungswert der Landschaft. Die NAJU setzt sich mit Bildungsmaßnahmen und durch Naturschutzeinsätze ebenso für Biologische Vielfalt ein, wie durch ihre politische Arbeit. „Das Erhalten, Schaffen und Verbessern von Lebensgrundlagen für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt“ ist in der Satzung der NAJU verankert.

Leider ist in Deutschland ein enormer Verlust an Biodiversität festzustellen. Daher erwarten wir von der Bundesregierung, nicht zuzulassen, dass diese weiter schwindet.

Um dies zu erreichen, fordern wir:

  1. eingegangene Verpflichtungen auf nationaler wie internationaler Ebene einzuhalten oder zu übertreffen.
  2. in die Zukunft zu denken und mittel- wie langfristig ambitionierte Ziele zum Biodiversitätsschutz aufzustellen und umzusetzen.
  3. transparent und selbstkritisch mit den bisherigen Maßnahmen im Biodiversitätsschutz umzugehen.
  4. niedrigschwellige Fördermöglichkeiten zum Biodiversitätsschutz und für Bildung für Nachhaltige Entwicklung.
  5. politische Entscheidungsträger*innen dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, die das Bewusstsein für Biodiversität und ihre Wichtigkeit in der Gesellschaft zu steigern.
  6. aktive Jugendbeteiligung in politischen Prozessen zum Biodiversitätsschutz auf jeder Ebene.
  7. dass Biodiversitätsschutz in allen Bereichen der Gesellschaft konsequent bedacht wird.
  8. die konsequente Beachtung des ökonomischen Werts der Biodiversität und entsprechende Folgerungen aus diesem.

Begründungen

Die Bundesregierung ist auf allen Ebenen Verpflichtungen zum Biodiversitätsschutz eingegangen. Beispielsweise ist die Biodiversitätskonvention (CBD) der Vereinten Nationen für deren Mitgliedsstaaten völkerrechtlich bindend. Somit erwarten wir, dass die Ziele und Beschlüsse der CBD konsequent auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Dies gilt auch für EU-rechtlich verankerte Maßnahmen wie die FFH-Richtlinie. Ebenso müssen selbst-gesteckte Ziele wie die nationale Biodiversitätsstrategie vorangetrieben, aber auch bei Bedarf aktualisiert werden.

Die aktuellen, im Rahmen der CBD beschlossenen, internationalen Ziele zum Biodiversitätsschutz, die sogenannten Aichi-Ziele, laufen 2020 aus und die meisten der Ziele können nicht oder nur unzureichend erfüllt werden. Wir fordern, dass die Bundesregierung nicht nur die gesteckten Ziele weiterhin konsequent umsetzt, sondern in der Entwicklung und Umsetzung weiterer Schutzziele für den Zeitraum bis mindestens 2050 auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene eine Vorreiterrolle übernimmt. Durch die Verschiebung der Vertragsstaatenkonferenz ins Jahr 2021 muss berücksichtigt werden, dass die zukünftigen Ziele entsprechend ambitionierter sind. Die Zielsetzung darf sich nicht ebenfalls um ein Jahr verzögern.

Die Umsetzung vieler gesteckter Schutzziele läuft schleppend. Dies zeigt unter anderem der Rechenschaftsbericht 2017 zur Biologischen Vielfalt in Deutschland. Dennoch hört man aus Regierungskreisen hauptsächlich von Erfolgen. Erreichte Ziele und Beschlüsse werden als solche verkauft. Wir erwarten, dass die Bundesregierung verfehlte Ziele oder Schwierigkeiten beim Erreichen dieser Ziele nicht durch neue Fristen oder Grenzwerte vertuscht, sondern die eigene Arbeit kritisch hinterfragt und gemeinsam mit Expert*innen nach Lösungen sucht.

Biodiversitätsschutz kostet Geld, ob es sich hierbei um Bildungsmaßnahmen, Biotopflegeaktionen oder die Haltung einer Schafherde auf einer Wacholderheide handelt. Dafür bedarf es ausreichender finanzieller Unterstützung. Häufig ist der Aufwand eine solche Förderung zu beantragen sehr hoch und damit für viele Beteiligte, z.B. Familienbetriebe in der Landwirtschaft oder auch ehrenamtlich organisierte Naturschützer*innen, nicht leistbar. Es muss verhindert werden, dass Biodiversitätsschutz an Bürokratie scheitert.

Die Naturbewusstseinsstudie 2017 des Bundesamts für Naturschutz zeigt, dass weniger als 50% der Bevölkerung wissen, was der Begriff „Biologische Vielfalt“ bedeutet. Der Teil der Bevölkerung, welcher den Begriff genau definieren kann, ist noch sehr viel geringer. Die Bereitschaft, für den Schutz Biologischer Vielfalt einzutreten, steigt mit dem Wissen darüber. Daher ist Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung für diese Thematik in Schulen unabdingbar und muss in den Lehrplänen verankert werden.

Kinder und Jugendliche von heute sind diejenigen, der die Folgen von jetzt getroffenen Entscheidungen in der Zukunft zu tragen haben. Aus diesem Grund muss die Meinung junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt einfließen.

Jedes Handeln und jede politische Entscheidung hat direkt oder indirekt Einfluss auf die biologische Vielfalt. Wir fordern daher, dass diese Tatsache in den Mittelpunkt wirtschaftlichen und politischen Handelns gestellt und eventuelle Folgen für Biodiversität bereits im Vorfeld von Entscheidungen kritisch betrachtet werden. Politische Entscheidungen müssen kohärent gefällt werden, sodass z. B. Ziele der Agrarpolitik und Beschlüsse zum Schutz der biologischen Vielfalt sich gegenseitig unterstützen.


Natur und Biologische Vielfalt werden bislang im Preisbildungssystem nicht berücksichtigt, obwohl ihnen ein ökonomischer Wert zukommt. Dieser muss ermittelt und in den Preis integriert werden.

Beschlossen am 07.10.2018 

Wir verweisen auf die anderen Positionspapiere der NAJU und auf die Positionen des Naturschutzbundes (NABU) Deutschland e.V. Die genannten Forderungen sind in ihrer Reihenfolge nicht priorisiert.

Bundesdelegiertenversammlung, 05. – 07.10.2018 in Bad Homburg

Das Positionspapier zum Download

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© Bildnachweis für Foto im Header: NAJU / Janto Trappe

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