Als Erneuerbare Energien bezeichnet man die Energiegewinnung mit Hilfe von Wasser, Wind, nachwachsenden Rohstoffen, Sonne und Geothermie. Sie gelten als unerschöpflich, ergo erneuerbar. Im Gegensatz dazu sind konventionelle Energieträger wie Kohle, Gas, Öl oder Atomenergie nicht nur in absehbarer Zeit verbraucht, sondern ihr Verbrauch hinterlässt den nachfolgenden Generationen auch noch wesentliche Probleme.
Aus Verantwortung für die heutige und für künftige Generationen fordert die NAJU eine sichere und saubere Energieversorgung. Die Energieversorgung in Deutschland muss so schnell wie möglich und
vollständig auf erneuerbare Energiequellen umgestellt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine entsprechende europäische und weltweite Umstellungsstrategie einzusetzen.
Energiesparen und eine massive Steigerung der Energieeffizienz müssen im Zentrum der Energiewende stehen.
Eine vollständige Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien ist nötig, da die konventionellen Energieträger nicht in eine nachhaltige Gesellschaft passen. Mit Blick auf die künftigen Generationen ist es nicht zu verantworten unseren Planeten weiterhin mit klimaschädlichen Emissionen und anderen giftigen Abfallprodukten, beispielsweise Atommüll, zu verschmutzen. Dafür ist ein schnelles, gemeinsames und engagiertes Handeln von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft notwendig. Die Interessen künftiger Generationen und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen müssen die zentralen Leitprinzipien der Energiewende sein.
Zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende gehört ein Ausbau des Stromnetzes, um eine dezentrale Energieversorgung zu ermöglichen. Die bisherige Struktur des Netzes ist nur auf die Bedürfnisse
weniger Großunternehmen zugeschnitten und erschwert es alternativen und kleineren Anbietern zur Energieversorgung beizutragen. Trotz der nötigen Ausbaumaßnahmen muss es eine sinnvolle Abwägung
zwischen Umweltschutz und Energieversorgung geben. Die Ziele des Naturschutzes und der Energiewende dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen zwingend in Einklang gebracht
werden. Die Belange der Ökosysteme dürfen dabei nicht unter ökonomischen Interessen leiden und müssen gewahrt bleiben.
Um die Erneuerbaren Energien weiter auszubauen, ist eine verlässliche Förderung durch den Staat notwendig. Dazu gehören insbesondere ökologisch sinnvolle Subventionen für erneuerbare
Energiequellen und das Ende der massiven Bezuschussung von klimaschädlichen Technologien, beispielsweise der Kohleverstromung. Eine gerechte Aufteilung von staatlichen Fördermitteln sollte
gewährleistet sein, damit auch kleine und mittlere Unternehmen an der dezentralen Energieversorgung von morgen teilhaben können. Für eine leistungsfähige Versorgung mit Energie aus erneuerbaren
Quellen ist es dabei nötig auch das „Repowering“ zu fördern. Darunter versteht man den Austausch alter durch neue Anlagen, die einen höheren Effizienzgrad aufweisen.
Kohlekraftwerke passen, genau wie Atomkraftwerke, nicht zur Energieversorgung von morgen. Diese Großkraftwerke können den flexiblen Ansprüchen an Erneuerbaren Energien nicht gerecht werden. Daher
ist es unverantwortlich neue Kohlekraftwerke zu bauen. Ebenso ist es auch aus naturschutzfachlichen und sozialen Gründen nicht vertretbar neue Gebiete zur Kohleförderung zu erschließen bzw.
bestehende Tagebaue zu erweitern. Im Interesse zukünftiger Generationen muss die Subventionierung von Kohle in Deutschland sofort beendet werden, sondern in einen Strukturwandel der betroffenen
Regionen, in die Regionalentwicklung, den Breitbandausbau und die Umschulung der Arbeitnehmer*innen in den entsprechenden Sektoren investiert werden.
Das Ziel der Energiewende ist die Einhaltung des 1,5°C-Ziels des Pariser Abkommens. Die Maßnahmen der Energiewende müssen daher regelmäßig überprüft und dem neuesten Stand von Wissenschaft und
Forschung angepasst werden. Für diesen Zweck ist es unerlässlich, dass es von Wirtschaft und Politik unabhängige Forschungen in den betreffenden Bereichen gibt. Es muss sichergestellt werden,
dass diese Forschungen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet sind.
Beschlossen auf der Bundesdelegiertenversammlung der NAJU am 06.10.2012 in Bremen.