NAJU-Position zur Abschaffung des Wahlalters

Forderung:

Die NAJU (Naturschutzjugend im NABU e.V.) fordert die Abschaffung des Wahlalters für die aktive Wahl und damit einhergehend den Ausbau der politischen Bildung in allen Bildungsbereichen sowie das Schaffen von strukturell verankerten Beteiligungsstrukturen für junge Menschen.

Umsetzung:

Jede Person darf ab dem Zeitpunkt persönlich wählen, ab dem…

 

… sie das möchte

 

… und sie dazu in der Lage ist, die Wahl selbstständig durchzuführen - dabei sollen natürlich dieselben Ausnahmen gelten, wie bei Menschen in anderen Altersgruppen, die eine Betreuung benötigen.

 

Zur Erreichung der Forderung setzt sich die NAJU auf politischer Ebene dafür ein, dass das Wahlalter zunächst stufenweise auf 16 und dann auf 14 Jahre gesenkt wird. Dafür soll eine entsprechende Forderung in den NABU getragen werden.

 

Gründe für die Abschaffung des Wahlalters

Demokratisches Grundrecht

In unserer Demokratie ist das Recht auf aktive Wahl für alle im Grundgesetz festgeschrieben. In Artikel 38, Absatz 1 stehen explizit die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl, was bedeutet, dass alle Staatsangehörigen wählen dürfen. Die politische Vertretung des Staates ist somit erst legitimiert, wenn alle Staatsangehörigen wählen können. „Die Statusgleichheit sämtlicher Angehöriger des Staatsvolkes ist also konstituierend für die Qualifizierung als ,demokratisch’” (Merk 2009, S.533).  Auch Kinder und Jugendliche sind Angehörige des Staates, da sie ab der Geburt rechtsfähig sind. Deshalb ist der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vom aktiven Wahlrecht willkürlich und nicht mit den demokratischen Grundsätzen vereinbar.

 

Aus rechtlichen Gründen spricht nichts dagegen, das Wahlalter aufzuheben. In Artikel 38,  Absatz 2 steht explizit „18 Jahre“ als Wahlalter, das heißt, das Wahlalter ist nicht an die Volljährigkeit gebunden. Die Volljährigkeit und die Altersgrenze bei anderen Rechten sind dazu da, Kinder und Jugendliche zu schützen. Vor dem aktiven Wahlrecht muss man sie jedoch nicht beschützen, sondern kann ihnen viel mehr den Kern von Demokratie näherbringen.

Generationengerechtigkeit

Unsere Gesellschaft wird durch den Generationenvertrag in drei Generationen unterteilt, die alle voneinander abhängig sind. Allerdings können diese momentan nicht gleichberechtigt für ihre Bedürfnisse eintreten. Die jüngere Generation und die ältere Generation sind finanziell abhängig von der mittleren Generation, da diese das Einkommen erzielt. Ein Teil dieses Einkommens sichert den Unterhalt der beiden anderen Generationen. Zurzeit ist es auf politischer Ebene nur für die ältere Generation möglich, sich für ihre Anteile einzusetzen. Die jüngere Generation hingegen hat kaum Möglichkeiten, auf formalem Wege für ihre Bedürfnisse einzustehen. Durch die Abschaffung des Wahlalters bekommt auch die Stimme der jungen Generation ein politisches Gewicht, denn Wählerstimmen sind das, was die Politik am meisten beeinflusst.

Zukunft

Kinder und Jugendliche haben noch mindestens zwei Drittel ihres Lebens vor sich. Darum müssen sie sich mehr Gedanken über die Zukunft machen, als die anderen Generationen. Auf politischer Ebene werden Tag für Tag Entscheidungen getroffen, die die Zukunft und somit vor allem das Leben der jüngeren Generation beeinflussen. Auch die Konsequenzen des Nicht-Handelns auf politischer Ebene spürt am Ende die jüngere Generation. Deshalb ist es irrational, diese Generation von der politischen Gestaltung auszuschließen. Durch die Abschaffung des Wahlalters wird für die Politik eine neue Zielgruppe relevant, für die sie aktiv Politik betreiben müsste, um von ihr gewählt zu werden: „Ihre Einbeziehung in die politische Repräsentation erweitert den Entscheidungshorizont der politisch Verantwortlichen in die Zukunft [...]” (Merk 2009, S.536).

 

Mündigkeit

Seit der Bildung des Mündigkeitsbegriffes hat sich stets gewandelt, welche Mitglieder der Gesellschaft von dieser als mündig betrachtet wurden. Mit der Absprache der Mündigkeit geht in der Regel eine strukturelle Diskriminierung anhand von außen zugeschriebener Merkmale einher.

 

Ein Beispiel für eine solche Diskriminierung findet sich in der Historie der Frauenrechte: Hierzulande wurde das Wahlrecht für Frauen 1918 eingeführt. Zuvor wurden sie aufgrund einer Unmündigkeitsbehauptung, die auch danach weiter propagiert wurde, von der Teilhabe ausgeschlossen. In der Schweiz konnten Frauen sogar erst 1971 abstimmen. In der BRD dauerte es bis 1977, bis Frauen arbeiten durften, ohne dass ihr Ehemann ihnen dieses Recht verwehren konnte. Ein anderes Beispiel ist bei der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu finden: 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Menschen in Betreuung und solche in einer psychiatrischen Einrichtung nicht pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Junge Menschen werden in Deutschland unter Absprache ihrer Mündigkeit jedoch bis heute massiv diskriminiert. Oft scheint es, sie werden – wie damals die Frauen – als eine Form des Eigentums betrachtet, über die ein Vormund frei zu verfügen hat. Auch die teilweise „fehlende kognitive Reife“ von Kindern und Jugendlichen kann hier kein Argument sein, da sie auch bei anderen Generationen nicht als Ausschlusskriterium gilt und aus rechtlicher Sicht keine Voraussetzungen für die Eignung zur Wahl ist: „Dieses Recht einer ganzen Generation alter Menschen durch die Einführung einer Altersgrenze zu entziehen, ist sowohl aus demokratietheoretischer als auch verfassungsrechtlicher Sicht unhaltbar. [...] Die möglicherweise abnehmenden Fähigkeiten älterer Menschen, aktiv an der Lösung gesellschaftlicher Probleme gestalterisch teilnehmen zu können, kann kein Kriterium für den generellen Entzug des Wahlrechts ab einer bestimmten Altersgrenze darstellen, da das Vorhandensein dieser Möglichkeiten umgekehrt auch kein Kriterium für die Gewährung des Wahlrechts ist.“ (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 1995)

 

Auch junge Menschen sind bereits vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Bei der NAJU sind wir überzeugt: Die Mündigkeit einer Person lässt sich nicht allein an ihrem Alter festmachen. Junge Menschen sind nicht erst mit der Volljährigkeit in der Lage, ohne Hilfe von Älteren alleine zu überleben und für sich selbst zu sorgen (Bogin 1999). Der Zeitpunkt, ab dem das möglich ist, ist individuell unterschiedlich. Es ist jedoch nicht möglich, pauschal von außen zu bestimmen, wann dieser Zeitpunkt eintritt. Darum ist die demokratische Gesellschaft darauf angewiesen, dass junge Menschen selbst einschätzen müssen, wann sie bereit sind, ihre demokratischen Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen. Sie sollen, wie jede*r andere Bürger*in das Recht erhalten, selbst zu entscheiden, wann sie bereit und willens sind, über ihre Zukunft zu entscheiden. 

Bildung und Beteiligung

Das aktive Wahlrecht kann und darf aber nicht alleine stehen. Ebenso wichtig ist es dann, die demokratisch-politische Bildung der Kinder und Jugendlichen in allen Bildungsbereichen auszubauen. Nur mit altersgerecht vermittelten Informationen über das politische System und aktuelle Themen und Entscheidungen können Kinder und Jugendliche eine reflektierte Entscheidung treffen. Um dabei auch alle gleichermaßen zu erreichen, ist es wichtig die Bildung in formalen Bildungseinrichtungen, die alle besuchen, auszubauen.

 

 

Außerdem ist es essentiell Kinder und Jugendliche bei allen Entscheidungen, die ihre Lebenswelt direkt oder indirekt betreffen, auf politischer Ebene zu beteiligen. Dafür müssen Beteiligungsstrukturen langfristig verankert werden (siehe auch die Position „Jugendbeteiligung“ der NAJU).

 

Kinder- und Jugendwahlrecht sicher gestalten

Die Abschaffung des Wahlalters soll Kindern und Jugendlichen eine angemessene politische Vertretung ihrer Interessen sichern. Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass Kinder und Jugendliche damit auch zum Ziel politischer Einflussnahme werden können.

 

Deshalb verbinden wir mit der Forderung nach einer Abschaffung des Wahlalters auch die Forderung, im Diskurs mit Expert*innen Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die die Überparteilichkeit der politischen Bildung sichern, Einflussnahmen auf die Freiheit der Wahlentscheidung durch Eltern, Vertrauenspersonen und sonstige Kontakte verhindern, den Einsatz von psychischem und physischem Druck unterbinden und Kinder und Jugendliche befähigen, Situationen, in denen sie über altersentsprechendes politisches Werben hinaus beeinflusst werden sollen, zu erkennen und sich entsprechend zur Wehr zu setzen. Auch der Wahlprozess selbst muss altersentsprechend und in sicherem Rahmen umgesetzt werden. Die Entwicklung und Umsetzung solcher Maßnahmen ist immanenter Teil unserer Vision zukünftiger politischer Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche.

Quellen

Bogin, B. (1999). Patterns of human growth (2nd ed). Cambridge University Press, Vol. 23.

DKHW (Deutsches Kinderhilfswerk e.V.; 2016): Absenkung des Wahlalters. Eine Auseinandersetzung mit Argumenten gegen eine Absenkung der Altersgrenzen bei politischen Wahlen. Berlin.

Krüger, Thomas und Dominik Bär. (2014). Warum sich der Streit um das Wahlrecht für Kinder lohnt. Wahlrecht für Kinder? Politische Bildung und die Mobilisierung der Jugend: 10-23.

Merk, K.-P. (2009). Das Wahlrecht von Geburt an und seine politische Bedeutung. Diskurs Kindheits- und Jugendforschung / Discourse. Journal of Childhood and Adolescence Research, 4(4), 525-538. https://nbnresolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-335102

 

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (Hrsg.), Zur Bedeutung der „Urteilsfähigkeit“ für die Festsetzung des Wahlalters, WF III – 132/95, Bonn 1995.

Beschlossen von der Bundesdelegiertenversammlung der NAJU am 25.09.2021

Das Positionspapier zum Download

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211005_NAJU_Position_Abschaffung_des_Wah
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