NAJU-Position zur Atomkraft

Definition und Bedeutung für die NAJU

In Deutschland wurden nach der Atomkatastrophe in Fukushima im März 2011 die sieben ältesten Atommeiler und das Pannen-Atomkraftwerk Krümmel stillgelegt. Dennoch sind weitere neun Atomkraftwerke aktiv. Bis 2022 sind diese noch am Netz. Währenddessen dauert die Debatte über ein Endlager weiter an, gefährliche Atommülltransporte durchqueren Deutschland, andere Länder bauen neue Reaktoren und deutsche Unternehmen investieren in Atom-Projekte im Ausland.


Aus Verantwortung für die heutige und für zukünftige Generationen setzt sich die NAJU für den sofortigen und dauerhaften Ausstieg aus der Atomenergie ein. Ebenso ist die Endlagersuche, unter voller Transparenz und Mitbeteiligung der Bevölkerung, sowie Erkundung von geeigneten Endlagern durch unabhängige Expert*innen und eine bedingungslose Übernahme der Verantwortung durch die beteiligten Energiekonzerne zu regeln.

Um dies zu erreichen, fordern wir:

  1. den beschlossenen Ausstieg bis 2022 beizubehalten und wenn möglich frühzeitig zu vollziehen und Abschaltung aller Atomkraftwerke und anderer Atomanlagen in Deutschland im Zuge einer ökologischen Energiewende, basierend auf dezentralen Anlagen erneuerbarer Energieträger.
  2. eine vollständige Streichung aller Subventionen und steuerlicher Begünstigungen für die Atomenergie.
  3. eine volle Haftpflicht der Betreiberkonzerne von Atomanlagen.
  4. eine Endlagersuche durch unabhängige Wissenschaftler*innen, bei voller Transparenz und unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte der Betroffenen.
  5. einen Stopp aller Atommülltransporte zu ungeeigneten Lagerstätten, bis eine gesellschaftliche Einigung über die Entsorgung gefunden ist.
  6. die Beibehaltung der Pläne zur Stilllegung der ungeeigneten Lagerstätten wie Morsleben und Asse mit einem transparenten Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Bevölkerung.
  7. ein Verbot der Lagerung von deutschem Atommüll im Ausland.
  8. ein Investitionsverbot für deutsche Unternehmen in Atomenergie im Ausland.
  9. das Ende der Weiterentwicklung und Verbreitung von Atomwaffen.

Begründungen:

Zu 1.: Atomkraft ist keine sichere Technologie. Dies sieht man beispielhaft an den Unfällen von Kyschtym (1957), Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986) und Fukushima (2011). In Deutschland kam es allein zwischen 2000 und 2011 zu 1166 meldepflichtigen Ereignissen (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz), so etwa in Philippsburg (2001), Krümmel (2007) und Brunsbüttel (2011). Die zahlreichen Vorfälle zeigen, dass die Technik nicht beherrschbar ist.
Bei den größten anzunehmenden Unfällen (GAU) in Tschernobyl und Fukushima wurden tausende Menschen getötet. Diese Regionen werden noch langfristig Sperrgebiete sein. In der Elbmarsch und im Umfeld der Asse liegt die Zahl der Leukämiefälle mehr als doppelt so hoch als statistisch erwartet (Quelle: Niedersächsisches Sozialministerium). Atomkraft schadet dem Menschen, seiner Umwelt und der Natur, was einen Sofortausstieg zwingend notwendig macht.
Atomkraft ist weder umweltfreundlich noch klimaneutral. Durch den Transport von Brennstäben und Baumaßnahmen zur Strahlensicherheit wird unverhältnismäßig viel CO2 freigesetzt. Beim Abbau von Uran für die Brennstäbe wird zum einen ein großer Raubbau an der Natur begangen, bei dem große Umweltschäden entstehen und zum anderen haben Menschen unter schlimmen Arbeitsbedingungen zu leiden. Parallel zum sofortigen Atomausstieg muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert, dezentral konzipiert und strukturiert werden.

Zu 2.: Die Bundesregierung sowie die Verantwortlichen auf EU-Ebene müssen umgehend die Subventionen und die steuerlichen Begünstigungen für Atomkraft beseitigen. Ohne diese Streichung wird der Ausstieg stark gehemmt und verlangsamt. Eine sinnvolle Umlagerung der Gelder in den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist wünschenswert.

Zu 3.: Passiert eine vergleichbar schlimme Katastrophe wie in Fukushima in Deutschland, dann sind die Energiekonzerne nicht in der Haftung. Nahezu alle Schäden müssten die Steuerzahler*innen tragen, was mit den Milliardengewinnen der Konzerne nicht vereinbar und zu verstehen ist. Mit einer Haftung der beteiligten Energiekonzerne wird sich für sie die weitere Nutzung unrentabel machen. Die Kosten für die Endlagerung des Atommülls müssen durch die Betreiberkonzerne übernommen werden.

Zu 4., 5., 6.: Ein weiteres Problem der Atomkraft ist die Lagerung der Brennstäbe und des strahlenden Abfalls, der bei der Kernspaltung anfällt. Die Endlagerung findet in Deutschland unterirdisch, meist in ehemaligen Bergwerken, statt. Dabei wurde in der Vergangenheit vieles falsch gemacht. Als Beispiel können hier die einsturzgefährdete und undichte Asse bei Wolfenbüttel und der ehemalige Salzstock bei Gorleben genannt werden. Deshalb muss die Endlagersuche auf völlig neue Beine gestellt werden. Eine bundesweite Untersuchung durch unabhängige Expert*innen muss stattfinden, bei den Ausbauplänen zu Endlagern muss die betroffene Bevölkerung mit einbezogen und der Prozess transparenter gemacht werden. Atommülltransporte müssen solange ruhen, bis Endlager gefunden sind, die von unabhängigen Wissenschafter*innen als geeignet eingestuft werden, damit keine Milliardengräber wie die Asse entstehen. Die Endlagerstätten Asse und Morsleben wurden aufgrund ihrer Untauglichkeit stillgelegt. Diese Pläne zur Stilllegung sind beizubehalten und zu beschleunigen. Der Schutz der Umwelt und der Menschen in der Umgebung dieser Zwischenlager muss ausnahmslos gewährleistet werden.

Zu 7.: Der Export von Atommüll ins Ausland ist moralisch nicht vertretbar. Wenn Atommüll in unsichere Gebiete mit instabilen Regierungen exportiert wird, ist dies sowohl eine Gefahr für uns als auch für die dort lebenden Menschen und ihre Umwelt. Zudem ist es nur ein Auslagern unserer Probleme.

Zu 8.: Zu einem Ausstieg gehört auch der Ausstieg aus den finanziellen Investitionen in die Atomkraft im In- und Ausland. Subventionen sowie Investitionen deutscher Unternehmen in ausländische Atomkraft-Projekte müssen gesetzlich verboten werden, um einerseits den Atomausstieg im Inland glaubhaft zu machen und als gutes Beispiel voran zu gehen und anderseits die erneuerbaren Energien zu fördern. Dies gilt auch für militärische Projekte.

Zu 9.: Die Erfahrungen im Umgang mit Atomwaffen am Beispiel Hiroshima sind erschreckend und beängstigend. Die Gefahren für Mensch und Umwelt sind verheerend. Deswegen muss die Weiterentwicklung, der Verkauf und die Lagerung von Atomwaffen umgehend beendet werden. Atomare Abrüstung ist ein wichtiger Schritt zu einer friedlichen Weltgemeinschaft.


Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, den Atomausstieg 2022 beizubehalten und wenn möglich frühzeitig zu vollziehen und sich darüber hinaus für einen weltweiten Ausstieg aus der Atomkraftnutzung einzusetzen.

Beschlossen auf der Bundesdelegiertenversammlung der NAJU am 12. Oktober 2013 in Karlsruhe.

Das Positionspapier zum Download

Download
NAJU-Position_Atomkraft.pdf
Adobe Acrobat Dokument 106.5 KB

Die NAJU vor Ort

Hier findest du aktuelle Termine der NAJU, Ausleihstationen für den Storchenkoffer und den Insektenrucksack sowie deinen NAJU-Landesverband und NAJU-Gruppen in deiner Nähe. 

 

 

Kontakt zur NAJU

NAJU (Naturschutzjugend im NABU)

Bundesgeschäftsstelle

Karlplatz 7

10117 Berlin

 

Telefon:  030 - 65 21 37 52 0

Telefax:   030 - 65 21 37 52 99

E-Mail: NAJU@NAJU.de