Um das Klima und die Natur auf dem Planeten Erde langfristig zu schützen, ist die Erderwärmung – nach dem von der internationalen Staatengemeinschaft beschlossenen Klimaabkommen – möglichst auf 1,5°C zu begrenzen, um unwiderrufliche Kipppunkte im Klimasystem zu verhindern, die katastrophale Folgen für Mensch und Natur auf diesem Planeten hätten.[1] Hierzu hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die NRW-Landesregierung im Rahmen ihres Koalitionsvertrages vereinbart, den Ausstieg aus der Kohleverstromung in NRW bis 2030 zu vollziehen.[2] Im Rahmen des sogenannten Osterpaketes hat der Bundestag zudem Maßnahmen beschlossen, mit denen der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt werden soll.[3] Diese Maßnahmen reichen allein noch bei weitem nicht, um das 1,5° C-Ziel einzuhalten, führen aber zu einer deutlichen Reduktion der benötigten Braunkohlemengen im Rheinischen Revier. Auch unter Berücksichtigung der Gaskrise und des dadurch resultierenden geringeren Einsatzes von Erdgas zur Stromproduktion[4] hat eine aktuelle Studie der CoalExit Research Group, der Technischen Universität Berlin und des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. im Auftrag von Europe Beyond Coal belegt, dass keine „energiewirtschaftliche Notwendigkeit für die Inanspruchnahme weiterer Dörfer und Höfe am Tagebau Garzweiler II besteht“[5]. Darüber hinaus kommt die Studie zu dem Schluss, dass keine „energiewirtschaftliche Rechtfertigung zur Genehmigung neuer über den Bereich des aktuellen Hauptbetriebsplan hinausgehender Abbauflächen“[6] besteht. Bereits mit dem — von der CDU-FDP geführten ehemaligen Landesregierung genehmigten — Hauptbetriebsplan können unter konservativen Berechnungen 301 Mio. Tonnen Braunkohle im Rheinischen Revier gewonnen werden. Unter ebenfalls konservativen Hochrechnungen werden hingegen bis 2030 maximal 271 Mio. Tonnen Braunkohle für die Verstromung im Rheinischen Revier benötigt.[7] Dies hat der Bundestag bereits erkannt und sich am 07.07.22 ebenfalls für den Erhalt des Dorfes Lützerath ausgesprochen.[8]
[1]Paris Agreement; United Nations; Paris; 2015.
[2] Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN; Düsseldorf; 2022.
[3] Osterpaket zum Ausbau erneuerbarer Energien: EEG, WindSeeG, EnWG, BBPlG, NABEG; Berlin; 2022.
[4] Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG); Berlin; 2022.
[5] Gasknappheit: Auswirkungen auf die Auslastung der Braunkohlekraftwerke und den Erhalt von Lützerath; P. Herpich et.al.; Europe Beyond Coal, TU Berlin; Berlin; 2022.
[6] Ebd.
[7] Ebd.
[8] Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG); Berlin; 2022.
Beschlossen auf der Bundesdelegiertenversammlung der NAJU am 24. September 2022 in Weimar.